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27.06.2023
Abgestimmte Schnittstellen zwischen Luzerner Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Digitalisierung hält auch in der Strafverfolgung je länger je mehr Einzug. Damit die einzelnen Glieder der Strafverfolgungskette auch im digitalen Zeitalter effizient zusammenarbeiten können, müssen sie mittels standardisierten Schnittstellen verbunden werden. Ein solches Projekt ist die «JusPol»-Schnittstelle zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei im Kanton Luzern.
Spätestens mit der Lancierung des gesamtschweizerischen Projekts Justitia 4.0, das die Digitalisierung der Schweizer Justiz zum Ziel hat, wurde das Thema der Digitalisierung auch bei allen Behörden der Strafverfolgungskette wichtiger denn je. Seither werden laufend neue Prozesse definiert, die so gestaltet werden sollen, dass möglichst wenig Daten mehrfach manuell erfasst werden müssen. Während dies behördenintern bereits eine Herausforderung darstellt, wird es im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Strafverfolgung noch schwieriger.
Unterschiedliche Applikationen von verschiedenen Anbietern müssen untereinander Daten austauschen. Damit dies funktioniert, müssen die Applikationen dieselbe «Datensprache» sprechen oder anders ausgedrückt, die Schnittstellen müssen aufeinander abgestimmt werden. Vor dieser Herausforderung stehen im Kanton Luzern auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Die von der Polizei bearbeiteten und in ihrer Fachapplikation erfassten Sachverhalte müssen mit allen Metadaten und Dokumenten in die Fachapplikation der Staatsanwaltschaft übermittelt werden können. Um dies zu ermöglichen, wird zurzeit die sogenannte JusPol-Schnittstelle entwickelt.
Standardisierung: gewonnene Erkenntnisse für andere nutzbar machen
Das dafür erstellte technische Konzept war zu Beginn sehr komplex und für die Beteiligten schwer zu verstehen, was den Beginn der Zusammenarbeit wenig effizient und umständlich gestaltete. In der Folge wurde das Konzept laufend weiter an den eCH-0051-Standard sowie an die Anforderungen der Praxis angepasst. Dadurch konnte eine gute Basis für die beteiligten Softwareentwickler geschaffen werden, da klar definiert wurde, welche Daten gesandt bzw. von der Software verarbeiten werden müssen. Dies zeigt auf, dass die Standardisierung ein grosser Vorteil sein kann, um Kosten und Zeit zu sparen. Dabei ist allerdings zwingend notwendig, dass nebst den technischen Aspekten auch stets die Gesichtspunkte der Praxis miteinfliessen und dass die gewonnenen Erkenntnisse für zukünftige Arbeiten wiederverwendet werden.
Mit der aktuell laufenden Überarbeitung des Standards und dem Einbezug von Experten in Fachgruppen soll genau dies erreicht werden (vgl. Interview «Der Standard eCH-0051 setzt sich neu modular zusammen»). Die fachlichen und praktischen Gesichtspunkte sollen viel stärker in die Standardisierung einfliessen, sodass in Zukunft nicht immer wieder von Grund auf neue Spezifikationen erstellt werden müssen, wenn gleichartige Anwendungsfälle zwischen verschiedenen Anwendungen realisiert werden.

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