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Justizvollzug16.12.2025
ISJV: Rechtliche Grundlage zur Personensuche in Vernehmlassung

Co-Leiter Fachgruppe Recht JUV, Konkordatssekretär Nordwest-, Innerschweiz & Ostschweiz

3 Minuten Lesezeit
Die Vernehmlassung zur «Interkantonalen Vereinbarung über den Informationsaustausch im Freiheitsentzug» ist angelaufen. Diese legt die rechtlichen Grundlagen zur personenbezogenen Abfrage über das Informationssystem Justizvollzug (ISJV) fest. Die Frist für Stellungnahmen und Eingaben läuft bis Anfang März 2026.
Nach einer ersten Vernehmlassung im Winter 2024/25 zum breit ausgelegten interkantonalen Datenaustausch ist nun die Vernehmlassung zur «Interkantonalen Vereinbarung über den Informationsaustausch im Freiheitsentzug» angelaufen. Die Kantone sowie weitere Interessierte haben bis Anfang März 2026 Zeit, sich dazu zu äussern. Die Vereinbarung legt die rechtlichen Grundlagen zur personenbezogenen Abfrage über das Informationssystem Justizvollzug (ISJV) durch berechtigte Akteure fest. Geregelt werden die Governance und datenschutzrechtlichen Pflichten.
Die vorliegende interkantonale Vereinbarung soll die formell-gesetzliche Grundlage für das schweizweite Informationssystem Justizvollzug (ISJV) schaffen. Dieses zentrale Datenbanksystem ermöglicht allen Kantonen den Zugriff auf elektronische Dienstleistungen wie die Personensuche und die Suche nach freien Vollzugsplätzen. Zudem dienen die erfassten Daten statistischen und operativen Zwecken. Ziel ist es, den manuellen Aufwand für Datenerhebung und -auswertung deutlich zu reduzieren, Abläufe zu optimieren und die kantonalen Vollzugsbehörden sowie die Polizei durch valide und vielseitig nutzbare Daten zu entlasten.
Ein zentrales Element des ISJV ist die automatisierte Datenverarbeitung: Informationen, die bisher manuell von rund 90 Institutionen und 26 kantonalen Justizvollzugsämtern erhoben wurden, sollen künftig standardisiert und über etablierte Schnittstellen automatisch, das heisst nach dem Once-Only-Prinzip, erfasst werden. Die erhobenen Daten stehen den Nutzergruppen über ein zentrales Portal tagesaktuell zur Verfügung. Dadurch werden die bisher zeitintensive manuelle Recherche vereinfacht und die Effizienz bei Platzierungen und polizeilichen Fahndungen erhöht.
Geltungsbereich Freiheitsentzug und Liste der Institutionen
Der Geltungsbereich der Vereinbarung soll nicht nur den klassischen Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs umfassen, sondern alle Bereiche des Bundes- und des kantonalen Rechts miteinbeziehen, welche die Grundlage für einen staatlich angeordneten Freiheitsentzug bilden. Dazu gehören etwa die ausländerrechtliche Administrativhaft, die Auslieferungshaft, die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft, aber auch zivilrechtliche Massnahmen wie die Fürsorgerische Unterbringung, sofern der Vollzug in einer Institution des Freiheitsentzugs erfolgt, die an das ISJV angebunden ist.
Registriert werden Daten aus Vollzugseinrichtungen, die auf der Liste der angebundenen Institutionen aufgeführt sind. Diese Liste ist öffentlich und wird durch die KKJPD stets aktuell gehalten. Aus organisatorischen und technischen Gründen sollen in einem ersten Schritt zunächst die rund 90 staatlichen Einrichtungen des Justizvollzugs in die Liste aufgenommen und an das ISJV angebunden werden. Diese Vollzugseinrichtungen sind bereits heute im Rahmen des Monitorings Justizvollzug auf der Website des SKJV aufgeführt. Später können bei Bedarf weitere Institutionen, darunter auch private Kliniken und Heime, an das ISJV angebunden und in die Liste der KKJPD aufgenommen werden.
Die politische Verantwortlichkeit liegt bei der KKJPD. Als Trägerin stellt sie den Betrieb des ISJV sicher. Als ausführendes Organ wird eine Exekutivkommission eingesetzt. Die betrieblichen Aspekte sollen an HIS Schweiz mit seinen Lieferanten und Partnern übertragen werden. Die gewählte Rechtskonstruktion nutzt bestehende Strukturen und hält den organisatorischen Ausbau möglichst gering.
Nächste Schritte
Nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und der Umsetzung allfälliger Korrekturen sollen die Mitglieder der KKJPD anlässlich der Frühjahrsversammlung 2026 den Kantonen den Beitritt zur Vereinbarung empfehlen. Damit die Vereinbarung in Kraft tritt, ist der Beitritt von mindestens 8 Kantonen, inklusive des Kantons Bern, zwingend. Man rechnet mit einer Ratifikationsdauer von mindestens einem Jahr.
Da das ISJV auch datenschutzrechtlich unkritische Daten und entsprechende Funktionalitäten aufweist, planen die Organe von HIS die operative Betriebsaufnahme von ISJV per Sommer 2026. Anschliessend können die Kantone schrittweise mit einem partiellen oder mit dem gesamten Funktionsumfang angeschlossen werden. Über diesen Fortschritt berichtet das Projekt ISJV laufend auf der Website.
Haben Sie Fragen oder Anliegen rund um das Thema? Jens Piesbergen, Co-Leiter Fachgruppe Recht JUV und Direktor HIS Schweiz, steht Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
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