Digitalisierung internationale Vollstreckungs­hilfeersuchen (DIVHE)

Seit 1. Mai 2024 ist der angepasste Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft, der insbesondere das grenzüberschreitende Inkasso von Verkehrsbussen regelt. Neu können Schweizer Behörden den Vollzug nicht bezahlter Ordnungsbussen mithilfe von Vollstreckungshilfeersuchen (VHE) an Deutschland übergeben – und umgekehrt. Voraussetzung sind ein ordentliches Strafverfahren sowie ein rechtskräftiges Urteil.

Insgesamt erhielt die zuständige Behörde in Deutschland im Jahr 2025 (Stand Anfang Dezember) rund 650 VHE in Höhe von 140’000 Euro von den deutschen Bundesländern. Davon wurden mehr als 130 VHE in der Schweiz bearbeitet und vollstreckt – und die Anzahl dürfte deutlich steigen.

Die VHE werden derzeit noch papierbasiert übermittelt. Um diesen Prozess effizienter zu gestalten und langfristig zu digitalisieren, hat HIS Schweiz das Projekt DIVHE für Busseninkasso lanciert.

Vorteile
  • Vereinfachte, klare und schlanke papierbasierte Abläufe für eingehende und ausgehende VHE

  • Direkt einsetzbare Vorlagen, Checklisten und ein kantonsspezifischer Leitfaden

  • Entlastung aller Beteiligten, insbesondere der Staatsanwältinnen und -anwälte

  • Sicherstellung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung

  • Wichtige Grundlage für die digitale Abwicklung von VHE

  • Klärung allfälliger Fachfragen auf nationaler und internationaler Ebene

  • Erste greifbare Ergebnisse bereits nach drei Stunden

Neu können Schweizer Behörden den Vollzug nicht bezahlter Ordnungsbussen mithilfe von Vollstreckungshilfeersuchen (VHE) an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Deutschland übergeben (und umgekehrt). Voraussetzung ist ein ordentliches Strafverfahren sowie ein rechtskräftiges Urteil, was bedeutet, dass nebst der Busse auch weitere Kosten fällig werden. Neben Deutschland unterhält die Schweiz Polizeiverträge mit Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und Frankreich. Bei VHE handelt es sich um abgeschlossene Verfahren, die bislang manuell und per Post mit den genannten Ländern abgewickelt werden.

In einem ersten Schritt steht eine optimierte papierbasierte Bearbeitung im Vordergrund – insbesondere mit Blick auf die erwartete Fallzunahme aus Deutschland. Parallel wird die digitale Übermittlung vorbereitet, die sich nahtlos in die nationalen Digitalisierungsvorhaben einfügt.

Basierend auf den Resultaten einer Machbarkeitsstudie zum digitalen Busseninkasso mit Deutschland hat HIS das Projekt Digitalisierung internationale Vollstreckungshilfeersuchen (DIVHE) für das Busseninkasso lanciert. Als Teil davon wurde das Beratungsangebot Optimierung Abwicklung VHE für kantonale Rechtshilfeteams entwickelt.

Be­ra­tungs­an­ge­bot

HIS bietet den kantonalen Staatsanwaltschaften das Beratungsangebot Optimierung Abwicklung VHE an. Ziel ist die Vereinfachung der Abläufe und die Entlastung aller Beteiligten. Sie erhalten direkt einsetzbare Vorlagen, Checklisten und einen individualisierten Leitfaden, damit sie die Optimierungen rasch umsetzen können. Der Zeitaufwand ist gering und beläuft sich auf rund drei Stunden.

Das Angebot unterstützt insbesondere bei der Bewältigung grösserer VHE-Volumen, wie sie durch den neuen Polizeivertrag mit Deutschland erwartet werden. Zusätzlich wird mit ausgehenden VHE eine konsequente Rechtsdurchsetzung sichergestellt – im Gegensatz zur RIPOL-Ausschreibung mit ungewissem Vollstreckungserfolg. Gleichzeitig ist die Beratung eine gute Vorbereitung für die digitale Übermittlung.

Das Beratungsangebot ist Teil der HIS-Grundleistungen und kann ohne Zusatzkosten bezogen werden.

Ab­lauf

  • Kon­takt­auf­nah­me

    Sind Sie am Beratungsangebot von HIS interessiert?

    Dann nehmen Sie mit Angela Hofer Kontakt auf.

  • Ar­beits­sit­zung

    In einer Arbeitssitzung vor Ort analysieren wir Ihre aktuellen Abläufe, besprechen die Empfehlungen zur «Optimierung der Abwicklung von VHE» und erarbeiten gemeinsam einen Vorschlag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

  • Ein­füh­rung

    Im Anschluss an die Arbeitssitzung erhalten Sie alle Checklisten, Vorlagen sowie Ihren kantonsspezifischen Leitfaden, um die Änderungen einfach und schnell in Ihrer Behörde umzusetzen.

  • Be­glei­tung

    Auf Wunsch klären wir weitere Fachfragen für Sie. Nach Einführung der optimierten Abläufe zur Abwicklung von VHE steht HIS Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Nach ca. 90 Tagen erfolgt ein Austausch über Erfolge und Erfahrungen.

Drei Be­ra­tungs­for­ma­te

Das Angebot ist modular aufgebaut, sodass Ihr Kanton genau die Unterstützung erhält, die er benötigt:

  • Schnell­check

    Analyse der Abläufe im Rahmen einer Arbeitssitzung, mit Impulsen zur Vereinfachung und Präsentation der Hilfsmittel wie Vorlagen und Checklisten.

  • Fach­be­ra­tung

    Vertiefung spezifischer Fachfragen und Erarbeitung fundierter Lösungen.

  • Fach­be­glei­tung

    Vertiefte Unterstützung bei der Umsetzung und nachhaltigen Etablierung neuer Abläufe.

Ak­tu­el­ler Stand

Bis anhin haben bereits vierzehn Kantone vom Beratungsangebot profitiert, was zeigt, dass der Polizeivertrag bereits aktiv und erfolgreich genutzt wird, um die Sicherheit auf unseren Strassen zu verbessern.
Auch aus Deutschland kommt positives Feedback: In einem vom Oktober 2025 Artikel auf dem europäischen Forum «eucrim» zu Prävention, Ermittlung und Strafverfolgung sprechen die deutschen Behörden von «äusserst positiven und erfreulichen» Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Schweiz

Möchten Sie mehr über die Feedbacks der anderen Kantone erfahren? Melden Sie sich gerne bei uns.

Pla­nung & Mei­len­stei­ne

Die Optimierung der papierbasierten Abläufe bildet die Grundlage für die spätere digitale Umsetzung. Um die steigende Zahl an VHE besser zu bewältigen, steht für 2026 die elektronische Übermittlung über eine Plattform  im Zentrum. Dafür sucht das Projekt einen oder zwei Pilotkantone. Diese können dadurch wichtige Erfahrungen in der sicheren und einfachen elektronischen Datenübermittlung machen.

Die digitale Übermittlung von VHE ist in 4 Schritten geplant:

  1. Proof-of-Concept (Anfang 2026)
    Über eine Plattform werden testweise digitale Test-Geschäfte mit dem Deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgetauscht.
  2. Pilotphase (ab Mitte 2026)
    In einer Pilotphase mit einem oder zwei Kantonen soll die digitale Übermittlung von VHE von den Fachapplikationen der Pilotkantone zur Fachapplikation des BfJ über eine Plattform erfolgen.
  3. Einführung Standard digitale VHE mit Deutschland (2028)
    Die direkte Übermittlung von VHE soll aus allen Kantonen von den Fachapplikationen über eine geeignete Plattform an die Fachapplikation des BfJ erfolgen.
  4. Ausblick: Digitaler Austausch von VHE mit weiteren Ländern 
    Die elektronische Übermittlung von VHE mit weiteren Ländern mit einem Polizeivertrag, wie zum Beispiel Österreich, dem Fürstentum-Liechtenstein, Frankreich und den Niederlanden, wäre möglich. Offen sind bilaterale Vertragsverhandlungen für den Zugang zur EU-Rechtshilfe-Plattform e-CODEX. Mittelfristig sollen darüber auch andere Rechtshilfegeschäfte elektronisch übermittelt werden.

Möchten Sie die Vollstreckungshilfeersuche lieber papierlos bearbeiten? Melden Sie sich bei uns.

Haben Sie Fra­gen?

Kontaktieren Sie uns.

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Angela Hofer

Projektleiterin DIVHE

E-Mail schreiben

Zu­satz­in­fos

PDF, 252 KB

Merkblatt

Be­ra­tungs­an­ge­bot Op­ti­mie­rung der Ab­wick­lung ein­ge­hen­der Voll­stre­ckungs­hil­fe­er­su­chen

HIS bietet den Staatsanwaltschaften ein Beratungsangebot, das sich auf Praxiserfahrungen für die papierbasierte Bearbeitung stützt.

PDF, 4 MB

Publikation

Mach­bar­keits­s­tu­die Pro­jekt Di­gi­ta­li­sie­rung In­ter­na­ti­o­na­le Voll­stre­ckungs­hil­fe­er­su­chen (DIVHE)

Diese Studie klärt die Auswirkungen des neuen Polizeivertrags mit Deutschland und das Potenzial für eine digitale Bearbeitung und Übermittlung von VHE ab.

Publikation: 2024