15.12.2021
Wie sieht der zukünftige elektronische Arbeitsplatz der Staatsanwaltschaften und Gerichte aus? – Zusammenfassung der Resultate der Umfrage bei den Justizbehörden vom Sommer 2021
3 Minuten Lesezeit
Um die Meinungen der Justizbehörden bezüglich des zukünftigen elektronischen Arbeitsplatzes zu kennen, hat Justitia 4.0 gemeinsam mit HIS über den Sommer 2021 die Gerichte und die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes befragt [1]. Ziel war herauszufinden, welche Erwartungen die Justizbehörden für die Umsetzung des elektronischen Arbeitsplatzes an Justitia 4.0, respektive HIS haben. Jede Justizbehörde musste dafür 180 Fragen beantworten. Wir fassen in diesem Beitrag die Haupterkenntnisse der angefallenen 10'000 Datenpunkte zusammen. Erfreulich war, dass alle 56 angefragten Gerichte und Staatsanwaltschaften die Umfrage ausgefüllt haben.
Die Umfrage zeigt, dass bis auf eine Enthaltung alle Justizbehörden ihren Mitarbeitenden die notwendigen Funktionalitäten eines elektronischen Arbeitsplatzes bis zu Inkrafttreten des BEKJ bereitstellen wollen. Dabei setzt die Mehrheit der Justizbehörden auf eine Erweiterung der bestehenden Fachapplikationen. Viele können sich jedoch auch einen Ersatz [2] der Fachapplikation vorstellen oder sind offen für beide Lösungsansätze.
- 50 von 56 (90%) Justizbehörden wünschen eine umfassende Lösung, ohne Ersatz der heutigen Fachapplikationen.
- 30 von 56 (54%) Justizbehörden können sich vorstellen, eine Lösung einschliesslich Ersatz der heutigen Fachapplikation bereitzustellen.[2]
- 26 von 56 (46%) Justizbehörden sind offen für beide Lösungsvarianten.
- 4 von 56 (7%) Justizbehörden wollen, beziehungsweise müssen mit der Einführung des elektronischen Arbeitsplatzes auch ihre Fachapplikation ersetzen, dies z.B. weil die eingesetzte Fachapplikation end-of-life ist und nicht mehr weiterentwickelt wird, oder weil eine umfassende Erneuerung bereits geplant oder erfolgt ist.
- 1 von 56 (2%) Justizbehörden plant erst nach Inkrafttreten des BEKJ ihren Mitarbeitenden eine entsprechende Lösung bereitzustellen.
Wer stellt den zukünftigen elektronischen Arbeitsplatz der Justiz bereit?
80% der Justizbehörden wünschen oder sind offen, dass Justitia 4.0 die entsprechende Lösung bereitstellen soll, 20% der Justizbehörden wollen dies nicht. Insbesondere sind dies diejenigen Justizbehörden, die bereits heute über einen umfassenden elektronischen Arbeitsplatz verfügen.
In welcher Form wird der zukünftige elektronische Arbeitsplatz bereitgestellt?
Kontrovers wurden die Fragen zum zentralen Hosting der Applikationen und Daten einer künftigen Justizaktenapplikation durch Justitia 4.0 beantwortet. Etwa 1/3 der Justizbehörden wollen ein Applikations- und Daten-Hosting durch Justitia 4.0, 1/3 wollen dies selber realisieren und 1/3 sind noch unentschieden.
Was passiert als nächstes?
Die Umfrage bestätigt, dass das Interesse an einer durch Justitia 4.0 bereitgestellten umfassenden Lösung des elektronischen Arbeitsplatzes, ohne Ersatz der heutigen Fachapplikationen gross ist. Justitia 4.0 wird in den nächsten Monaten Angebote zuhanden der Justizbehörden für die gemeinsame Beschaffung eines elektronischen Arbeitsplatzes erarbeiten, damit im 3. Quartal 2022 die notwendigen Entscheidgrundlagen verfügbar sind und die Weichen der Lösungswahl des elektronischen Arbeitsplatzes der Justiz gestellt werden können.
[1] Die Vollzugsbehörden wurden ebenfalls angeschrieben, diese Resultate werden separat ausgewertet und sind in diesem Newsbeitrag nicht behandelt.[2] Die Bereitstellung dieser Lösung ist nicht im Scope von Justitia 4.0, HIS hat jedoch die Klärung des Bedürfnisses einer solchen umfassenden Lösung im Projekt-Portfolio.
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