22.07.2021

Di­gi­ta­le Spu­ren und das HIS-Pro­gramm

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Albano Bernasconi

HIS Schweiz Stv. Direktor HIS

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6 Minuten Lesezeit


Mit der zunehmenden technologischen Durchdringung des Alltags werden zu einem Ereignis oder Vorgang immer mehr Daten aufgezeichnet. Wir alle hinterlassen inzwischen bei unseren täglichen Aktivitäten eine Unmenge an Daten. Natürlich sollten diese Daten überhaupt nur soweit wie nötig gespeichert werden. Weiter sollten diese Daten vor unerwünschten Zugriffen und Veränderungen geschützt werden, denn schliesslich möchten wir alle, dass unsere Daten nur für legitime Zwecke verwendet werden.

Trotz steigendem Bewusstsein für die Datensicherheit ist der Missbrauch von Daten weit verbreitet. Nicht selten sind mit einem solchen Missbrauch auch Verstösse gegen die geltende Rechtsordnung verbunden. In solchen Fällen hat die Strafverfolgung grundsätzlich die Pflicht, die Täterschaft zu überführen und zu verurteilen. Der Kern des Auftrags der Strafverfolgung ist die Suche nach der materiellen Wahrheit. Und mit der fortschreitenden digitalen Transformation der Gesellschaft werden digitale Spuren auch für die Wahrheitsfindung immer wichtiger.

Zugriff auf private Daten zur Wahrheitsfindung

Daten können der Strafverfolgung nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein solcher Ansatz würde einem Missbrauch durch Behördenvertreter Tür und Tor öffnen und liesse sich nicht mit den Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates vereinbaren. Nichtsdestotrotz muss die Strafverfolgung die Möglichkeiten und Mittel haben, um je nach Schweregrad eines Tatverdachts auf verschiedene öffentliche und private Datenbestände zuzugreifen und diese in ihre Untersuchung einzubeziehen. Der Zugriff auf private Datenbestände stellt einen Eingriff in den Geheim- und Privatbereich dar, welcher in unserem Staatsverständnis einem strengen Schutz untersteht.

Die Strafprozessordnung erlaubt solche Eingriffe nur unter genau festgelegten Voraussetzungen. Einige dieser sogenannten Zwangsmassnahmen ermöglichen es den Strafbehörden im Prinzip auch, an private Daten zu gelangen:

  • Offene Zwangsmassnahmen (sind den betroffenen Personen sofort zu eröffnen):
    • Durchsuchungen (z.B. von Wohnungen)
    • Beschlagnahmen (z.B. von Mobilgeräten)
  • Verdeckte Zwangsmassnahmen (sind den betroffenen Personen erst nach Ablauf des Verfahrens mitzuteilen):
    • Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (z.B. von Telefongesprächen)
    • Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten (z.B. mit Videokameras)
    • Observation
    • Überwachung von Bankbeziehungen 
    • Einsatz von verdeckten Ermittlern

Herausforderungen

Beim Zugriff auf private Daten und bei der Verwendung derselben für die Zwecke der Strafverfolgung stehen die Behörden heute allerdings vor zentralen Herausforderungen:

  1. Erlangen der DatenIn den heutigen Netzwerken werden Daten regelmässig innert Sekundenbruchteilen über grosse Distanzen transportiert. Neuere Deliktsformen, wie z.B. Betrugsdelikte im Online-Handel, werden gar erst durch diese Netzwerke möglich. Daten, welche der Aufklärung einer Straftat dienen, können sich sehr weit vom Täter, vom Tatort und vom Opfer entfernt befinden und damit oft ausserhalb des geografischen Zuständigkeitsbereichs einer Strafverfolgungsbehörde. Ebenso schnell wie Daten verschoben werden, können sie auch gelöscht werden, und damit können sie, von aufwändigen und teuren technischen Verfahren zur Datenrettung einmal abgesehen, nicht mehr als Spuren und Beweismittel verwendet werden.
  2. Erschliessen der InhalteTechnologien, welche private Daten vor unerlaubtem Zugriff schützen, insbesondere die Möglichkeiten der Verschlüsselung, stehen heute einer breiten Öffentlichkeit zu sehr geringen Kosten zur Verfügung. Wenn also die Strafbehörden, über welchen gesetzlich vorgesehen Weg auch immer, an relevante Daten gelangt sind, heisst das noch lange nicht, dass sie deren Inhalte auch erschliessen können. Werden die heute bekannten Verschlüsselungsverfahren korrekt angewendet, können die verschlüsselten Inhalte nach heutigen Erkenntnissen praktisch nur erschlossen werden, wenn der entsprechende Schlüssel bekannt ist.
  3. Wahrheitsfindung auf Basis der InhalteEine weitere Hürde bei der Verwendung von Daten als Beweismittel stellt die Tatsache dar, dass diese, auch ungeachtet einer allfälligen Verschlüsselung, oft in einer Form vorliegen, welche für Menschen nicht ohne weiteres verständlich ist. Die Daten müssen also zuerst aufbereitet werden, bevor sinnvolle Schlüsse daraus gezogen werden können. So können Standortdaten z.B. statisch oder als Bewegungsabfolge auf einer Karte dargestellt werden. Für diese Art von Datenaufbereitung wird zunehmend Spezial-Knowhow benötigt, welches nicht einfach zu erlangen ist und sich zudem rasch weiterentwickelt.

Schweizweite Zusammenarbeit stärken

Das HIS-Programm unterstützt die Ansätze einer schweizweiten Zusammenarbeit bei der Sicherung und Auswertung digitaler Spuren sowohl durch die Geschäftsführung der ständigen Fernmeldeüberwachungs-Gremien (FMÜ-Gremien) wie auch durch die Mitarbeit in zukunftsweisenden Projekten.

Mit diesem Engagement will HIS mithelfen, den Austausch und Zusammenhalt zwischen den Beteiligten Organisationen und Staatsebenen insgesamt nachhaltig zu stärken und dauerhaft zu etablieren. Zwar kann die Informatik nicht alle Fragen beantworten, welche sich in diesem Zusammenhang stellen, aber sie kann mit ihren strukturierten Ansätzen wesentliche Beiträge zur Unterstützung der nötigen politischen und strategischen Entscheide liefern. 

Geschäftsführung der ständigen FMÜ-Gremien

Für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, eine der erwähnten Zwangsmassnahmen, ist der entsprechende Dienst des Bundes (Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, ÜPF) zuständig. Gerade bei der Fernmeldeüberwachung (FMÜ) zeigen sich die genannten Herausforderungen in aller Deutlichkeit. Der Dienst ÜPF fungiert als Drehscheibe zwischen den nationalen und internationalen Telekommunikationsfirmen einerseits und den Überwachungsbezügern, vor allem den Schweizer Strafbehörden, andererseits.

Zur Förderung der Kooperation in diesem Bereich setzt das Gesetz die «ständigen FMÜ-Gremien» ein, in welchem gemäss VBO-ÜPF («Verordnung Beratendes Organ», SR 780.112) alle Partnerorganisationen Einsitz haben. Das HIS-Programm war massgeblich am Aufbau der ständigen FMÜ-Gremien beteiligt, führt heute deren Geschäfte und garantiert so, organisatorisch wie inhaltlich, für die Kontinuität der Arbeiten in diesem Bereich. 

Die VBO-ÜPF sieht drei Gremien vor:

  • das FMÜ-Lenkungsgremium für strategische Fragestellungen
  • der FMÜ-Ausschuss für taktisch-konzeptionelle Fragestellungen
  • das FMÜ-Architekturboard für die strukturierte Aufarbeitung der relevanten Themen.

Diese Gremien

  • planen gemeinsam strategische, organisatorische und technische Massnahmen und begleiten deren Umsetzung;
  • schaffen bei Differenzen einen Interessenausgleich; 
  • legen die Basis für gemeinsame Ziele und gemeinsames Handeln.

Der FMÜ-Ausschuss und das FMÜ-Architekturboard tagen regemässig bis zu vier Mal jährlich. Die Aufgaben des Lenkungsgremiums nimmt zurzeit ein gemeinsamer Ausschuss des EJPD und der KKJPD wahr.

Mitarbeit in zukunftsweisenden Projekten

Zurzeit leistet ein Vertreter des HIS-Programms in zwei laufenden Projekten im Bereich digitale Spuren wesentliche Beiträge:

  • Die Bedarfs- und Potenzialanalyse soll zeigen, wie die Schweizer Polizeikorps heute digitale Spuren auswerten und wie die Zusammenarbeit optimiert werden kann. Das Projekt konzentriert sich aus Ressourcengründen auf Daten der Kommunikationsüberwachung und damit auf schwere Kriminalitätsformen. Es zeichnen sich aber viele Parallelen zur Sicherung und Auswertung anderer digitaler Spuren ab.
  • Ebenfalls angestossen durch die Kommunikationsüberwachung, befassen sich das EJPD und die KKJPD im Moment auf Studienebene mit der Frage, wie die Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren grundsätzlich im Sinne einer gesamtschweizerischen Verbundaufgabe weiterentwickelt werden kann.

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