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01.04.2025
«Es ist zwingend, ein eigenes Team für das Pilotprojekt zusammenzustellen»

4 Minuten Lesezeit
Das mit der Staatsanwaltschaft Freiburg durchgeführte HIS-Pilotprojekt «Elektronische Strafanzeige im öffentlichen Verkehr» ging mit dem Release am 1. März 2025 zu Ende. In diesem Interview erfahren Sie mehr über die Beweggründe, die Herausforderungen und die Empfehlungen der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Es handelt sich um das erste Pilotprojekt der Staatsanwaltschaft Freiburg zur digitalen Transformation. HIS reiste deshalb nach Freiburg, um sich mit Raphaël Brenta, Chef-Gerichtsschreiber, und Laure Wicky, stellvertretende Bürovorsteherin zu unterhalten. Nach einer Demonstration der elektronischen Strafanzeige auf der Plattform justitia.swiss und der Fachanwendung Tribuna berichteten unsere Freiburger Kollegen über ihre Erfahrungen, die aufgetretenen Schwierigkeiten und die aus dem Pilotprojekt gezogenen Lehren.
Die «Elektronische Strafanzeige im öffentlichen Verkehr» kurz erklärt
Eines der Hauptziele von HIS besteht darin, den Austausch von Daten und Dokumenten innerhalb der Strafjustizkette medienbruchfrei und ohne manuelle Mehrfacherfassung zu gestalten. Dies beinhaltet eine systematische Automatisierung der Datenübertragung. Zu diesem Zweck hat HIS eine Schnittstelle entwickelt, den Standard eCH-0280, der die Arbeitsprozesse regelt und es Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs ermöglicht, Informationen mit einer Staatsanwaltschaft vollständig elektronisch über die Plattform justitia.swiss auszutauschen. Das Pilotprojekt «Elektronische Strafanzeige im öffentlichen Verkehr» wurde im Kanton Freiburg von den Freiburgischen Verkehrsbetrieben (TPF) und der Staatsanwaltschaft Freiburg durchgeführt.
Datenaustausch zwischen Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und der Staatsanwaltschaft
Datenaustausch zwischen Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und der Staatsanwaltschaft
Was hat Sie dazu bewegt, an einem Pilotprojekt zur digitalen Transformation teilzunehmen?
Die Staatsanwaltschaft hat das Glück, dass Fabien Gasser[1], Generalstaatsanwalt, über den Stand der HIS-Projekte und das Projekt Justitia 4.0 sehr gut informiert ist. 2023 äusserten wir den Wunsch, die Übermittlung der Strafanzeige im Falle einer Reise ohne gültigen Fahrausweis zwischen den Freiburger Verkehrsbetrieben (TPF) und der Staatsanwaltschaft Freiburg zu digitalisieren. Fabien Gasser schlug uns daraufhin vor, uns an HIS zu wenden, um Teil eines Pilotprojekts zu werden, das einen von HIS entwickelten Standard mit der Plattform justitia.swiss verknüpfen würde.
Warum haben Sie sich für die Strafanzeige aufgrund eines Verstosses gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG) entschieden?
Es handelt sich um Situationen, deren Abwicklung einfach ist, die jedoch mit einer umfangreichen manuellen Bearbeitung verbunden sind. Dadurch können wir die Digitalisierung mit wenig komplexen Vorgängen beginnen, wodurch wir letztendlich Zeit sparen werden. Im Jahr 2024 führten alle eingereichten Anzeigen im Rahmen des PGBs – manchmal zusammengefasst, wenn sie dieselbe beschuldigte Person betrafen – zur Eröffnung von 3932 Verfahren. Davon betrafen 75 % Anzeigen, die durch die TPF eingereicht wurden. Wir sind davon überzeugt, dass die PBG-Fälle sich besonders gut für die Digitalisierung der Arbeitsabläufe eignen. Künftig möchten wir auch die anderen Transportunternehmen (SBB, BLS und PostAuto) miteinbeziehen.
Im Jahr 2024 verzeichnete die Staatsanwaltschaft Freiburg 3932 Verfahren im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes. 75 % davon betrafen die Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF).
Welche Schwierigkeiten haben Sie angetroffen?
Die Staatsanwaltschaft verwendet die Version 3 der Fachanwendung Tribuna, die Delta Logic, im Gegensatz zur Version 4, nicht mehr weiterentwickelt. Da der Standard nicht einfach unverändert implementiert werden konnte, mussten wir eine Zwischenlösung finden, um die Datenübertragung zwischen den TPF und der Staatsanwaltschaft mithilfe eines Standards und über die Plattform zu gewährleisten. Während der Testphase stiessen wir schnell an die Grenzen der Version 3 und mussten einige Korrekturen vornehmen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Für uns ist es also ein Zwischenschritt hin zur Standardisierung mit der aktuellen Infrastruktur.
Welche Empfehlungen haben Sie für die erfolgreiche Durchführung solcher Projekte?
Wir haben den Arbeitsaufwand unterschätzt und dies, obwohl die Projektleitung bei HIS lag. Bei erneuter Durchführung würden wir uns von Beginn an aktiver einbringen und unsere IT-Abteilung stärker miteinbeziehen. Diese Erfahrung hat uns gezeigt, dass für solche Projekte zwingend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um ein projektspezifisches Team zusammenzustellen. Wir werden das Gelernte künftig berücksichtigen.
[1] Fabien Gasser ist Vorsitzender der HIS-Programmleitung und Mitglied des Projektausschusses Justitia 4.0 (Anm. D. Red.)
Die Staatsanwaltschaft Freiburg in wenigen Worten
Aufgrund der Grösse das Kantons Freiburg können alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, insgesamt 16, am selben Ort untergebracht werden. Dadurch können gewisse Fragen einfach und schnell geklärt werden. Seit 1998 bewährt sich eine 3-Personen-Einheit, die aus einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt, einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber und einer Sekretärin oder einem Sekretär besteht. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Wenn Sie im Pausenraum sitzen und den Blick auf die Poyabrücke geniessen, wird man Ihnen mit einem breiten Lächeln sagen, dass das Arbeitsklima in der Staatsanwaltschaft Freiburg sehr angenehm ist. Ihre Redakteurin bestätigt dies gerne. Mehr über die Staatsanwaltschaft Freiburg erfahren.
Staatsanwaltschaft © Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Möchten Sie die Bearbeitung von Strafanzeigen aus dem öffentlichen Verkehr optimieren? Albano Bernasconi, stellvertretender Programm-Manager HIS, beantwortet gerne Ihre Fragen per E-Mail.
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