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27.02.2024
Zusammenarbeit bei der Daten-Übermittlung: vom API zum eCH-Standard

Anwendungen kommunizieren miteinander über sogenannte API. Auch die Plattform «Justitia.Swiss» stellt eine solche Schnittstelle zur Verfügung, über welche Fachanwedungen der Plattform direkt Nachrichten übergeben und solche von der Plattform übernehmen können. Die aktuelle Entwurf-Version des Justitia-Swiss-API ist bereits öffentlich zugänglich. Diese Schnittstellenspezifikation soll in Zusammenarbeit mit Sicap zu einem eigenen Übermittlungsstandard in der Familie der eCH-Standards werden.
Automatische Übermittlungen via API
Ein Hauptzweck des HIS-Programms ist es, den Austausch von Daten und Dokumenten innerhalb der Strafjustizkette und in deren fachlichem Umfeld so zu gestalten, dass Informationen nicht immer wieder neu von Hand erfasst werden müssen. Dies bedeutet auch, dass die Übermittlung dieser Informationen konsequent automatisiert werden muss, denn aktuell fliessen immer noch viele dieser Informationen ganz klassisch in Briefumschlägen von Organisation zu Organisation. Das Kernstück der künftigen schweizweiten elektronischen Übermittlung ist die zentrale Plattform «Justitia.Swiss». Für eine automatische Übertragung via die Plattform muss diese sich ohne menschliche Eingriffe mit den beteiligten Anwendungen verständigen können. Zu diesem Zweck erhält die Plattform eine Schnittstelle für die Anbindung anderer Anwendungen, ein sogenanntes API (application programming interface).
Das API der Plattform «Justitia.Swiss»
Will beispielsweise die Fachanwendung eines ÖV-Unternehmens über «Justitia.Swiss» eine Strafanzeige eingeben, ruft sie also über das Internet direkt das Justitia-Swiss-API auf. Die Anwendung durchläuft in der Kommunikation über das API sehr ähnliche Schritte wie eine Person, die die Plattform über einen Web-Browser bedient. Zunächst meldet die Anwendung bei der Plattform eine neue Eingabe an. Falls gewisse Angaben zur Empfangsstelle der Strafanzeige fehlen, kann die Anwendung diese in einem Adressverzeichnis nachschlagen. Weiter lädt die Anwendung eine oder mehrere Dateien zur Eingabe auf die Plattform. Nach einer letzten Überprüfung auf Vollständigkeit, gibt die Anwendung die Eingabe zum Versand frei. Sobald nun die Fachanwendung der Empfangsstelle, in unserem Beispiel eine Staatsanwaltschaft, ihr Postfach auf der Plattform auf neue Eingänge prüft, ist für sie die neue Eingabe ersichtlich. Sie kann dann diese und alle zugehörigen Dateien wiederum selbständig herunterladen. Selbstverständlich werden in diesen Abläufen alle nötigen Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Schliesslich gibt die Plattform gleich wie bei einem manuellen Versand eine Rückmeldung, ob die Empfangsstelle eine Eingabe abgeholt hat oder nicht.

Automatische Übermittlung einer Strafanzeige zwischen den Fachanwendungen zweier Organisationen über die API der Plattform «Justitia.Swiss»
Ein neuer eCH-Übermittlungsstandard
Bereits jetzt ist die aktuelle Spezifikation des API auf der Website von Justitia 4.0 öffentlich zugänglich. Mit der Bedeutung, die «Justitia.Swiss» als zentrale Plattform gemäss dem entstehenden Bundesgesetz BEKJ (BBl 2023 680, Parlamentsgeschäft 23.022) erhält, wird das API von «Justitia.Swiss» zur Standard-Schnittstelle für viele Übermittlungen in der Justiz werden. Deshalb arbeitet Justitia 4.0 auch in dieser Hinsicht bereits heute eng mit dem Standardisierungs-Team von Sicap zusammen. Um diesen Status als Übermittlungsstandard zu unterstreichen und auch formell zu betonen, setzen sich beide Organisationen dafür ein, dass das Justitia-Swiss-API auch zu einem eCH-Standard wird. Mit diesem Schritt werden die eCH-Standards, die Daten- oder Dokumentstrukturen für bestimmte Nachrichtentypen festlegen, eindeutig darauf verweisen können, wenn die Übermittlung mit «Justitia.Swiss» vorgesehen ist.

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