Standards25.05.2022
Neupositionierung der Standardisierungs-Arbeiten: Informatik-Standards der Strafjustizkette (Sicap)

Seit 2016 arbeitet das HIS-Programm zusammen mit PTI Schweiz unter dem nicht besonders sprechenden Titel «Vorgangsbearbeitung» daran, den Datenaustausch innerhalb der Strafjustizkette zu standardisieren. Der Standard eCH-0051, ursprünglich «für den Austausch von Daten im polizeilichen Anwendungsbereich», bot sich als Basis an und wurde um neue Informationsobjekte und Datenfelder erweitert.
Ein Standard für alle Fälle?
Der eCH-0051 ist aber kein strikter Standard, sondern vielmehr ein Datenkatalog, bzw. eine Art Checkliste. Um Verbindlichkeit zwischen Sender und Empfängerin zu schaffen, musste man deshalb einzelne Anwendungsfälle genauer beschreiben. Früher hatten die (zentralen) Anwendungen bei der Umsetzung selbst die entsprechende Detaillierung (Spezifikation) vorgenommen. Vor allem beim Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft greift aber dieser Ansatz zu kurz, da viele Teilnehmer mit vielen anderen immer wieder gleichartige Meldungen austauschen, welche nicht in jeder möglichen Anwendungs-Kombination immer wieder neu verhandelt werden sollten. Man begann also, für einzelne Meldeflüsse eine verbindliche Verwendung des Standards festzulegen. Vor allem die Spezialisten der Polizei und Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen treiben diese Arbeiten, in Absprache mit HIS und PTI, massgeblich voran (siehe «St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung»).
Abgebrochenes Face Lifting
Mit den Jahren wurde der Standard eCH-0051 mit seinen vielen Variationen und Ergänzungen als Datenkatalog unübersichtlich. Deshalb setzten PTI und HIS Anfang 2021 mit einem eigenen Projekt «Major Release 3.0» zu einer sanften Renovation an. Die Grundidee war dabei, den Standard etwas aufzuräumen und damit für die Beteiligten einfacher lesbar und verwendbar zu machen. Um es mit dem Bild eines klassischen Papier-Produktkatalogs im Vierfarbendruck auszudrücken: neue Produktfotos zu schiessen, einheitliche Begriffe bei den Artikelbeschreibungen zu verwenden, die eine oder andere Produktlinie neu ins Sortiment aufzunehmen, die Produktkategorien neu zu gliedern und einen Schlagwortindex beizufügen. Am klassischen Papierformat selbst hätte man jedoch festgehalten.
Nach einer genaueren Analyse der aktuellen Verwendung des Standards und einer Überprüfung der Bedürfnisse der Stakeholder (Fachbereiche Justiz/Polizei, Anwendungs-Owner, HIS, PTI) stellte das Projektteam den gewählten Ansatz allerdings in Frage. Wenn die neuen und bestehenden Anwendungen sich mittelfristig schon mit einer renovierten Version des Standards würden befassen müssen, was letztlich auch ziemlich viel Aufwand verursacht, dann sollte aus dieser Übung auch ein eindeutiger Nutzen resultieren, welcher über Verschönerungs- und Kommunikationsmassnahmen hinausgeht. Der Projektausschuss folgte deshalb Ende 2021 dem Antrag der Projektleitung und stoppte das Projekt «Major Release 3.0».
Standardisierung neu gedacht
Anfang 2022 setzten HIS und PTI dann eine bereits früher eingeleitete Neupositionierung der gemeinsamen Standardisierungs-Arbeiten um. Diese treten fortan als dauerhafte Kooperation unter der Bezeichnung «Informatik-Standards der Strafjustizkette» und einheitlich mit der französischen Abkürzung «Sicap» in Erscheinung. Der Zweck der Standardisierung ist es, Daten und Dokumente in der Strafjustizkette elektronisch und ohne Medienbrüche zwischen den verschiedenen Anwendungen zu übertragen. Dabei sind folgende Prinzipien massgebend:
- Es werden standardisierte Meldeflüsse beschrieben, welche die beteiligten Stellen miteinander austauschen.
- Die Meldeflüsse werden nach den Bedürfnissen der Strafjustizkette gestaltet.
- Die Standardisierung erzeugt langfristig einen Mehrwert.
Standardisierung neu gemacht
Nun geht es darum, diesen neuen Ansatz weiter zu gestalten und konsequent umzusetzen. Dazu werden in den nächsten Monaten die vorliegenden Ergebnisse aus dem Justizvollzug (siehe «Ansätze zur Standardisierung von Informationsflüssen im Justizvollzug») überprüft und mit den weiteren Meldeflüssen der Strafjustizkette zu einer Gesamtübersicht ergänzt. Diese wird nicht den Anspruch erheben, sämtliche Kommunikation abzudecken. Aber sie soll ein gemeinsames Verständnis schaffen und als Basis zur Priorisierung der weiteren Arbeiten dienen.
Einen Standard eCH-0051 wird es wohl weiterhin geben, jedoch dann ergänzt um verbindliche Definitionen von festgelegten Meldeflüssen, sehr ähnlich den Spezifikationen, welche einzelne Anwendungen bereits bisher für ihre Schnittstellen erstellt haben. Diese verbindlichen Definitionen sollen aber anders als heute dargestellt und über neue Wege zur Verfügung gestellt werden. Zu diesen neuen Wegen gehört auch der bereits bestehende SanityCheck-Service, jener Online-Dienst, der auf Anfrage zurückmeldet, ob die vorhandene Datenstruktur den Vorgaben entspricht oder ob Abweichungen bestehen.
Damit soll sich der Kreis der digitalen Transformation auch bei der Standardisierung schliessen. An die Stelle der heutigen Beschreibungen und Beispiele von Datenstrukturen, des «vierfarbigen Produktkatalog auf Papier» von weiter oben, werden mit der Zeit zunehmend interaktive Instrumente treten, welche die Standards übersichtlich präsentieren und die Mitarbeitenden der Umsetzungsprojekte unterstützen.

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