Polizeiwesen31.10.2023
Machbarkeitsstudie – Umsetzung Staatsvertrag Schweiz-Deutschland zum Busseninkasso

Lesezeit: 2 Minuten
Die Schweiz hat 2022 mit Deutschland einen Polizeivertrag abgeschlossen, um vornehmlich das Busseninkasso der internationalen Rechtshilfe zu regeln. Der Vertrag tritt 2024 in Kraft. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht HIS, in welcher Form eine vollständig elektronische Abwicklung der Gesuche im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) realisiert werden könnte.
2024 tritt dieser Polizeivertrag der Schweiz mit Deutschland in Kraft. Er regelt auch das Busseninkasso der internationalen Rechtshilfe. Ähnliche Abkommen existieren mit den Niederlanden, Österreich und Frankreich. Konkret regelt der Polizeivertrag mit Deutschland die Vollstreckungsgesuche aus Strassenverkehrsdelikten, die nachgelagert zu Halterabfragen, Lenkerabklärungen und Abfragen von nicht einbezahlten Bussen an die lokalen ausländischen Behörden gestellt werden. Es geht um administrative Angelegenheiten, deren Menge sich gegenüber heute vergrössern sollte und meist die Grenzkantone betrifft. Im Verkehr mit Deutschland werden pro Jahr zwischen 1500 – 5000 Vollstreckungsgesuche erwartet.
Prüfung einer schweizweiten Lösung
Es handelt sich um ein sog. schweizweites Massengeschäft, das die Kantone sehr unterschiedlich handhaben. Die europäischen Behörden hingegen sind daran, ein zentrales technisches Verarbeitungs- und Verteilsystem aufzubauen. Es bietet sich daher an, eine schweizweite technische Lösung für die grenzüberschreitende Übermittlung der notwenigen Gesuche zu prüfen und allenfalls zur Realisierung vorzusehen. Die deutschen Behörden haben ihrerseits für Deutschland eine zentrale Einlieferungsstelle definiert. Sie ist bereits für den Verkehr mit den Niederlanden in Betrieb.
Machbarkeitsstudie für vollständig elektronische Abwicklung
Die Schweizer Behörden, meist die verantwortlichen Staatsanwaltschaften, stehen vor der Einführung einer vollständig elektronischen Fallbearbeitung (Fachanwendung zusammen mit der elektronischen Dossier-Verwaltung mittels der Justizakte-Applikation JAA (durch Projekt Justitia 4.0)).
Aus diesem Grund bietet es sich an, die vollumfänglich digital bereitgestellten Rechtshilfe-Dokumente elektronisch den Partnerbehörden zuzustellen und von ihnen entsprechende Gesuche auch elektronisch zu erhalten.
HIS hat dafür im Sommer 2023 ein externes Mandat für eine Machbarkeitsstudie erteilt, die in den kommenden Monaten Varianten zur Realisierung einer technischen Lösung definiert und bewertet. Im Laufe der ersten Monate 2024 liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Zusammen mit einer Kosten-Nutzen-Analyse bietet die Studie den Entscheidungsträgern die notwendige Basis, um über eine allfällige technische Realisierung und deren Ausprägung zu entscheiden. Falls eine digitale Umsetzung realisiert würde, könnten substanzielle Synergien aus anderen Digitalisierungsvorhaben genutzt (JAA, Fachanwendungen, Informatik-Standards, Übermittlungsplattformen) und ressourcenschonend umgesetzt werden.

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