Pflegekinderaufsichtsbehörden müssen für Strafregisterauszüge aufwändige manuelle Anträge an die kantonalen Koordinationsstellen Strafregister (KOST) stellen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat HIS die Leistung Sammelabfrage-Service (SASP) entwickeln lassen.
Bei jedem Neueintritt eines oder einer Mitarbeitenden in eine Pflegeinstitution muss die Pflegekinderaufsichtsbehörde eine Leumundsprüfung durchführen. Die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) sieht zudem vor, dass jährlich alle Mitarbeitenden der Pflegeinstitutionen auf Strafregistereinträge geprüft werden.
Seit der Einführung des neuen Strafregisterrechts am 23. Januar 2023 gibt es ein neues Zugangsrecht für Pflegekinderaufsichtsbehörden nach Art. 51 Bst. c StReG: Sie müssen Auszüge über die kantonale Koordinationsstelle Strafregister beziehen und können nicht selbst Abfragen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA durchführen. Die kantonale Koordinationsstelle Strafregister ihrerseits muss schweizweit pro Jahr über 100’000 manuelle Einzelanfragen behandeln.
Mittelfristig wird zwar eine Erweiterung des Strafregister-Informationssystems VOSTRA für Sammelabfragen angestrebt, eine solche ist aber in den nächsten Jahren aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Um den Abfrageprozess zu vereinfachen und medienbruchfrei zu gestalten sowie den personellen Aufwand bei den kantonalen Koordinationsstellen Strafregister so gering wie möglich zu halten, hat HIS auf Antrag der Tribuna Allianz die Leistung Sammelabfragen-Service Personen (SASP) entwickeln lassen. Damit werden Sammelabfragen von Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA ermöglicht.
Nach erfolgreicher Testphase mit den Pilotkantonen Bern sowie St. Gallen und Zürich steht die Leistung Sammelabfrage-Service Personen (SASP) allen kantonalen Koordinationsstellen Strafregister zur Verfügung.
Martin Böhm, Co-Präsident der Tribuna Allianz und Stv. Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kanton Basel-Landschaft zur Zusammenarbeit der Tribuna Allianz mit HIS.
Bereits 22 Kantone nutzen die Leistung Sammelabfrage-Service Personen (SASP)
Die Leistung Sammelabfrage-Service Personen (SASP) steht seit Februar 2024 allen kantonalen Koordinationsstellen Strafregister zur Verfügung. Sie wird heute von 22 Kantonen erfolgreich genutzt. Der Kanton Genf ist an der Vorbereitung der Inbetriebnahme.
Fachapplikation SASP
So funktioniert die Fachapplikation Sammelabfrage-Service Personen (SASP):
Die Pflegeaufsichtsbehörden erstellen eine Liste mit den Angaben der zu überprüfenden Personen (AHVN13, Name, Vorname, Geburtsdatum).
Die kantonale Koordinationsstelle Strafregister übernimmt diese Liste und führt die Abfrage aus. Dazu werden die von VOSTRA zur Verfügung gestellten Webservices genutzt.
Als Ergebnis liegt eine erweiterte Liste der Personen vor, in welcher deren Status in VOSTRA («Verzeichnet», «Nicht verzeichnet», «Person unbekannt») ersichtlich ist. Für verzeichnete Personen werden die Strafregisterauszüge bzw. optional für nicht verzeichnete Personen heruntergeladen.
Anschliessend übermittelt die kantonale Koordinationsstelle Strafregister die Ergebnisse an die Pflegekinderaufsichtsbehörden.
Dieser Vorgang kann jährlich oder bei Bedarf auf Basis einer aktualisierten Personen-Liste wiederholt werden.
Technische Details
Die Leistung Sammelabfrage-Service Personen (SASP) ist ein Kommandozeilenprogramm, das auf den KOST-Arbeitsplätzen mithilfe einer Installationsroutine (MSI-Datei) durch die zuständige kantonale Informatik installiert werden kann. Die Daten befinden sich während des Vorgangs in einem von der KOST bezeichneten Verzeichnis. Ergänzend zur Installationsdatei werden eine Dokumentation zur Installation und zur Einführung der Fachapplikation sowie ein ISDS-Konzept und vorausgefüllte Antragsformulare für die notwendigen Zugangsberechtigungen zum VOSTRA mitgeliefert.
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