Digitalisierung internationale Vollstreckungs­hilfeersuchen (DIVHE)

Seit 1. Mai 2024 ist der angepasste Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Dadurch wird eine deutliche Zunahme internationaler Vollstreckungshilfeersuchen (VHE) erwartet. Diese werden derzeit noch papierbasiert übermittelt. Um diesen Prozess effizienter zu gestalten und langfristig zu digitalisieren, hat HIS das Projekt DIVHE für Busseninkasso lanciert.

Vorteile
  • Vereinfachte, klare und schlanke papierbasierte Abläufe für eingehende und ausgehende VHE

  • Direkt einsetzbare Vorlagen, Checklisten und ein kantonsspezifischer Leitfaden

  • Entlastung aller Beteiligten, insbesondere der Staatsanwältinnen und -anwälte

  • Sicherstellung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung

  • Wichtige Grundlage für die digitale Abwicklung von VHE

  • Klärung allfälliger Fachfragen auf nationaler und internationaler Ebene

  • Erste greifbare Ergebnisse bereits nach drei Stunden

Neben Deutschland unterhält die Schweiz Polizeiverträge mit Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und Frankreich. Bei VHE handelt es sich um abgeschlossene Verfahren, die bislang manuell und per Post mit den genannten Ländern abgewickelt werden.

In einem ersten Schritt steht eine optimierte papierbasierte Bearbeitung im Vordergrund – insbesondere mit Blick auf die erwartete Fallzunahme aus Deutschland. Parallel wird die digitale Übermittlung vorbereitet, die sich nahtlos in die nationalen Digitalisierungsvorhaben einfügt.

Basierend auf den Resultaten einer Machbarkeitsstudie zum digitalen Busseninkasso mit Deutschland hat HIS das Projekt Digitalisierung internationale Vollstreckungshilfeersuchen (DIVHE) für das Busseninkasso lanciert. Als Teil davon wurde das Beratungsangebot Optimierung Abwicklung VHE an für kantonale Rechtshilfeteams entwickelt.

Be­ra­tungs­an­ge­bot

HIS bietet den kantonalen Staatsanwaltschaften das Beratungsangebot Optimierung Abwicklung VHE an. Ziel ist die Vereinfachung der Abläufe und die Entlastung aller Beteiligten. Sie erhalten direkt einsetzbare Vorlagen, Checklisten und einen individualisierten Leitfaden, damit sie die Optimierungen rasch umsetzen können. Der Zeitaufwand ist gering und beläuft sich auf rund drei Stunden.

Das Angebot unterstützt insbesondere bei der Bewältigung grösserer VHE-Volumen, wie sie durch den neuen Polizeivertrag mit Deutschland erwartet werden. Zusätzlich wird mit ausgehenden VHE eine konsequente Rechtsdurchsetzung sichergestellt – im Gegensatz zur RIPOL-Ausschreibung mit ungewissem Vollstreckungserfolg. Gleichzeitig ist die Beratung eine gute Vorbereitung für die digitale Übermittlung.

Das Beratungsangebot ist Teil der HIS-Grundleistungen und kann ohne Zusatzkosten bezogen werden.

Ab­lauf

  • Kon­takt­auf­nah­me

    Sind Sie am Beratungsangebot von HIS interessiert?

    Dann nehmen Sie mit Angela Hofer Kontakt auf.

  • Ar­beits­sit­zung

    In einer Arbeitssitzung vor Ort analysieren wir Ihre aktuellen Abläufe, besprechen die Empfehlungen zur «Optimierung der Abwicklung von VHE» und erarbeiten gemeinsam einen Vorschlag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

  • Ein­füh­rung

    Im Anschluss an die Arbeitssitzung erhalten Sie alle Checklisten, Vorlagen sowie Ihren kantonsspezifischen Leitfaden, um die Änderungen einfach und schnell in Ihrer Behörde umzusetzen.

  • Be­glei­tung

    Auf Wunsch klären wir weitere Fachfragen für Sie. Nach Einführung der optimierten Abläufe zur Abwicklung von VHE steht HIS Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Nach ca. 90 Tagen erfolgt ein Austausch über Erfolge und Erfahrungen.

Drei Be­ra­tungs­for­ma­te

Das Angebot ist modular aufgebaut, sodass Ihr Kanton genau die Unterstützung erhält, die er benötigt:

  • Schnell­check

    Analyse der Abläufe im Rahmen einer Arbeitssitzung, mit Impulsen zur Vereinfachung und Präsentation der Hilfsmittel wie Vorlagen und Checklisten.

  • Fach­be­ra­tung

    Vertiefung spezifischer Fachfragen und Erarbeitung fundierter Lösungen.

  • Fach­be­glei­tung

    Vertiefte Unterstützung bei der Umsetzung und nachhaltigen Etablierung neuer Abläufe.

Ak­tu­el­ler Stand

Bis anhin haben bereits dreizehn Kantone vom Beratungsangebot profitiert. Das Angebot wird sehr geschätzt.

Möchten Sie mehr über die Feedbacks der anderen Kantone erfahren? Melden Sie sich gerne bei uns.

Pla­nung & Mei­len­stei­ne

Die Optimierung der papierbasierten Abläufe bildet die Grundlage für die spätere digitale Umsetzung. Parallel zu den laufenden Beratungen werden aktuell die Details für die technische Umsetzung geklärt. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist die Übermittlung digitaler VHE in folgenden vier Schritten geplant:

  1. Proof-of-Concept (Anfang 2026)
    Über eine Plattform werden testweise digitale Test-Geschäfte mit dem Deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgetauscht.
  2. Pilotphase (ab Mitte 2026)
    In einer Pilotphase mit einem oder zwei Kantonen soll die digitale Übermittlung von VHE von den Fachapplikationen der Pilotkantone zur Fachapplikation des BfJ über eine Plattform erfolgen.
  3. Einführung Standard digitale VHE mit Deutschland (2028)
    Die direkte Übermittlung von VHE soll aus allen Kantonen von den Fachapplikationen über eine geeignete Plattform an die Fachapplikation des BfJ erfolgen.
  4. Ausblick: Digitaler Austausch von VHE mit weiteren Ländern 
    Die elektronische Übermittlung von VHE mit weiteren Ländern mit einem Polizeivertrag, wie zum Beispiel Österreich, dem Fürstentum-Liechtenstein, Frankreich und den Niederlanden, wäre möglich. Offen sind bilaterale Vertragsverhandlungen für den Zugang zur EU-Rechtshilfe-Plattform e-CODEX. Mittelfristig sollen darüber auch andere Rechtshilfegeschäfte elektronisch übermittelt werden.

Interessieren Sie sich für die Pilotphase ab Mitte 2026? Melden Sie sich bei uns.

Haben Sie Fra­gen?

Kontaktieren Sie uns.

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Angela Hofer

Projektleiterin DIVHE

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