Die Versammlung besteht aus:
- den Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren von Kantonen, die die HIS-Vereinbarung unterzeichnet haben. Die Kantone können eine Vertretung der Justizbehörden als Mitglied der Versammlung bestimmen.
- der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)
- der Bundesanwältin oder dem Bundesanwalt